Klasse C, CE, C1, C1E

Wissenwertes!

Klasse C1, C1E, C und CE:

Für alle Klassen ist das vollendete 18. Lebensjahr Vorraussetzung
Werden Fahrzeugkombinationen mit mehr als 7,5 t im gewerblichen Verkehr eingesetzt, fordern die EU-Sozialvorschriften ein Mindestalter von 21. Jahren
Gültigkeit der Fahrerlaubnis Klasse C / CE:

Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, zur Verlängerung der Fahrerlaubnis um jeweils 5 weitere Jahre, eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, sowie ein ein augenärztliches Gutachten vorzulegen.Wird die Verlängerung nicht durchgeführt, verliert der Führerscheininhaber das Recht Fahrzeuge dieser Klasse zu führen.

Inhaber der Altklasse 2 müssen vor Vollendung des 50. Lebensjahrs ihre Fahrerlaubnis in den Kartenführerschein umtauschen. Hierfür ist ebenfalls die ärztliche Untersuchung und das augenärztliche Gutachten erforderlich. Die Inhaber dieser Klasse müssen vor Vollendung des 50. Lebensjahres selbst aktiv werden; tauschen sie ihre Fahrerlaubnis nicht in der vorgenannten Weise um, dürfen sie keine Fahrzeuge der Klasse C / CE mehr führen. Die untergeordneten Klassen bleiben jedoch unberührt.

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