Änderungen und Fristen für alle gewerblich tätigen Kraftfahrer
Die regelmäßige Weiterbildung kann nur nachgewiesen werden durch:
Teilnahme an 35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre (ohne Prüfung)
in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z.B. 5 x 7 Zeitstunden).
Die erste Weiterbildung (insgesamt 35 Stunden) erfolgt:
innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig!)
bis zum 9.September 2014 für alle gewerblichen Lkw-Fahrer
Modul 1: energiesparenden Fahrweise
Eine wirtschaftliche Fahrweise, welche dazu beiträgt Kosten einzusparen durch Senkung des Kraftstoffverbrauchs und zugleich geringerem Verschleiß am Fahrzeug.
Modul 2: ( Sozial ) Vorschriften für den Güterverkehr
Vermittlung der Kenntnisse über allgemeine und sozialrechtliche Vorschriften.
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Vermittlung der Kenntnisse und Umgang mit den immer anspruchsvolleren Sicherheitstechniken in modernen Zugmaschinen und das Verhalten in Grenzsituation.
Modul 4: Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger, Profi
Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers für ein positives Ansehen im und des Unternehmens und dessen Erfolg. Es wird mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten gezeigt, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
Modul 5: Ladungssicherung
Vermittlung der Kenntnisse zur richtigen Ladungssicherung.
Nicht zu verwechseln mit der Ladungssicherung nach VDI 2700a. Dies ist eine Zusatzausbildung welche über zwei Tage geht.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme des jeweiligen Moduls, erhalten sie ein Zertifikat über den Besuch der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz ( BKrFQG ) zur verlängerung der Fahrerlaubnis.
Wichtig! Es werden alle Fünf Module benötigt, um die Fahrerlaubnis verlängern zu können