Gabelstapler nach BGG 925 jährliche Unterweisung nach §7 BGV D27
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihrem Unfallverhütungsgesetz §7 BGV D27 vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Fluförderzeuges beauftragt werden dürfen.
Die Ausbildung:
Für Fortgeschrittene, denen der Umgang mit einem Gabelstapler nicht fremd ist, bieten wir einen 2 tägigen Tageslehrgang mit min. 20 Unterrichtsstunden, der einmal im Monat bei uns in der Fahrschule stattfindet.
Für all die, die noch nie etwas damit zu tun hatten, bieten wir einen 3 tägigen Lehrgang an. Dieser beträgt 24 – 32 Stunden und gibt ihnen die Chance noch mehr in der Praxis zu üben um die anstehende Praxisprüfung auch sicher zu bestehen.
Weitere Kurse ( Wochenkurse ) auf Anfrage.
Wir kommen auch in ihre Firma und bilden auf ihren Flurförderzeugen und falls vorhanden, in ihren Räumlichkeiten aus. Um es ihren Mitarbeitern so angenehm wie möglich zu machen.
Teilnehmervoraussetzungen:
Mindestens 18 Jahre, gutes Seh- und Hörvermögen, geistige und körperliche Eignung.
Der Führerschein kann auch mit 16 Jahren erworben werden, jedoch ist das gewerbliche arbeiten dann nur unter Aufsicht erlaubt.
Theorie:
Wichtige Rechtsvorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften
Aufbau von Flurförderfahrzeugen und ihren Antriebsarten
In und Außerbetiebsnahme
Standsicherheit von Gabelstaplern
Sicherheitsgerechtes Arbeiten
Schriflicheprüfung
Praxis:
Einweisung am Flurförderfahrzeug
Fahrübungen
Prüfungsfahrt
Die Teilnehmerzahl liegt meist nicht höher als 8 bis 10 Personen, um eine gute Ausbildung gewährleisten zu können. Jeder hat die Chance auf zwei bis drei verschiedenen Gabelstaplern genügend Praxiserfahrungen zu sammeln, um die praktische Prüfung zu bestehen.
Ausbildungsfahrzeuge:
Linde H16 Diesel ( Hubmast ), Linde H 18 Gas ( Freihubmast ) und einen Jungheinrich, oder auf ihren eigenen.
Schulungsmaterial:
Leitfaden zur Schulung Flurförderzeuge
Unfallverhütungsvorschriften BGV D27
Unfallverhütungsvorschriften BGV A1
Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme, Aushändigung des Fahrerausweises ( Befähigungsausweis für die Berufsgenossenschaft ). und ein Zertifikat für die Teilnahme.