Wissenwertes!

Was bedeutet „EU-Berufskraftfahrer Bus“?
Alle Arten von Beförderung im Personenverkehr, sofern die Fahrten gewerblich sind ( Werksverkehr auch ) und sie mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die man die Fahrerlaubnisse folgender Klassen benötigt:

D/DE, D1/D1E
Diese müssen ab dem 10. September 2008 eine beschleunigte Grundqualifikation ( 4 Wochen bzw. 140 Zeitstunden ), bzw. die beschleunigte Grundqualififkation und Weiterbildung absolvieren.

Ab wann gilt das Ganze?
Die Grundqualifikation für Busfahrer, die ab dem 10. September 2008, die Fahrerlaubins erwerben.

Ausbildung:
Beschleunigte Grundqualifikation ( 4 Wochen, bzw. 140 Zeitstunden ) mit Prüfung bei der IHK.

Für Wen:
Personen, die sich zum EU-Berufskraftfahrer qualifizieren möchten

Abschluss:
Sie erwerben die für Neueinsteiger Berufskraftfahrer Bus ab dem 10.September 2008 die gesetzlich vorgeschriebene Grundqualifikation, um gewerblich fahren zu dürfen.

Sie erhalten nach Beendigung des Kurses und bestandener Prüfung bei der IHK ein Zertifikat.