Weiterbildung Berufsomnibusfahrer

Wissenwertes!

Änderungen und Fristen für alle gewerblich tätigen Kraftfahrer.
Die regelmäßige Weiterbildung kann nur nachgewiesen werden durch:

Teilnahme an 35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre (ohne Prüfung)
in Einheiten von mindestens 7 Stunden pro Modul (also z.B. 5 x 7 Zeitstunden).
Die erste Weiterbildung (insgesamt 35 Stunden) erfolgt:

innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig!)
bis zum 9.September 2013 für alle gewerblichen Busfahrer
Modul 1: energiesparende Fahrweise
Eine wirtschaftliche Fahrweise, welche dazu beiträgt Kosten einzusparen durch Senkung des Kraftstoffverbrauchs und zugleich geringerem Verschleiß am Fahrzeug.

Modul 2: Markt und Image
Vermittlung der Kenntnisse und Verhalten bei stetig steigenden Konkurrenzdrucks für Unternehmen, um sich mit einem positivem Image von der Konkurrenz abzuheben. Es werden an zahlreichen Beispielen Möglichkeiten gezeigt, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Vermittlung der Kenntnisse und Umgang mit den immer anspruchsvolleren Sicherheitstechniken in modernen Bussen und das Verhalten in Grenzsituation.

Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
Vermittlung der Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zu den typischen Risiken und Arbeitsunfällen im Fahrerberuf zur Verringerung von Gefahren.

Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit:
Vermittlung der Kenntnisse für die Sicherheit der Fahrgäste und die eigene Gesundheit für die erfolgreiche Tätigkeit als Busfahrer.

Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme des jeweiligen Moduls, erhalten sie ein Zertifikat über den Besuch der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz ( BKrFQG ) zur verlängerung der Fahrerlaubnis.

Wichtig! Es werden alle Fünf Module benötigt, um die Fahrerlaubnis verlängern zu können

Über 10.000 zufriedene Schüler