Klasse B/BE

Wissenwertes!

Mit der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klassen M, S, L und Mofa gefahren werden.

Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, Ab, A und B für 2 Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen M, L und S unterliegen nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere 2 Jahre.

Umtausch der Altklasse 3:

Inhaber der Altklasse 3 erhalten bei Umtausch ihrer Fahrerlaubnis in den Kartenführerschein die Klassen:

B, BE, C1 und C1E

Auf besonderen Antrag erhalten sie auch die Klasse CE79 und die Klasse T. (Für in der Land- oder Forstwirtschaftlichen tätige Personen.)

Wurde die Klasse 3 vor dem 01. April 1980 erworben, wird auch die Klasse A1 erteilt.

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