Was bedeutet „EU-Berufskraftfahrer LKW“?
Alle Arten von Beförderung im Güterverkehr ( auch Werkverkehr ), sofern die Fahrten gewerblich sind und sie mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die man die Fahrerlaubnisse folgender Klassen benötigt:
C/CE, C1/C1E
Diese müssen ab dem 10. September 2009 eine beschleunigte Grundqualifikation absolvieren.
Ausnahme: vorbesitz der Klasse C1 ( alte Klasse 3 )
Ab wann gilt das Ganze?
Die Grundqualifikation für LKW-Fahrer, die ab dem 10. September 2009, die Fahrerlaubnis erwerben.)
Ausbildung:
Beschleinigte Grundqualifikation ( 4 Wochen, bzw. 140 Zeitstunden ) mit Prüfung vor der IHK.
Für Wen:
Personen, die sich zum EU-Berufskraftfahrer qualifizieren wollen
Abschluss:
Sie erwerben die für Neueinsteiger Berufskraftfahrer LKW ab dem 10.September.2009 gesetzlich vorgeschriebene Grundqualifikation, um gewerblich fahren zu dürfen.
Sie erhalten nach Beendigung des Kurses und Prüfung vor der IHK, ein Zertifikat.
Ziel des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG):
die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
kraftstoffsparendes Fahren.
die Sicherung eines einheitlichen Qualifikationsstandard für Berufskraftfahrer in der EU.