Motorräder über 25 KW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 Kg pro KW.
Mindestalter: 25 Jahre
Einschlussklassen: A1, Ab, M
Vorbesitz: –
Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
06 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
04 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildung
Überland: 5
Autobahn: 4
Beleuchtung: 3
Motorräder über 25 KW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 Kg pro KW.
2 Jahre nach Erteilung der Klasse Ab dürfen alle
Krafträder gefahren werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen: A1, M
Vorbesitz: –
Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
06 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
04 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildung
Überland: 5
Autobahn: 4
Beleuchtung: 3
Leichtkrafträder bis 125 ccm und nicht mehr als
11 KW Motorleistung.
Unter 18 Jahre bis max. 80 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlussklassen: M
Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
06 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
04 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildung
Überland: 5
Autobahn: 4
Beleuchtung: 3