T: Zugmaschine bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils nur in der Land- oder Forstwirtschaft einschl. Anhänger
L: Zugmaschinen in der Land- oder Forstwirtschaft bis 32 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h, evtl. Kennzeichnungspflicht beachten!), selbstf. Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h
AM: Drei- oder vierrädige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h mit 350 kg Leermasse